Glossar zum Thema Zeitarbeit
Arbeitnehmerüberlassung
Ein Zeitarbeitsunternehmen stellt einem Dritten (Entleiher) für einen begrenzten Zeitraum Arbeitskräfte zur Verfügung und überträgt diesem das unmittelbare arbeitgeberseitige Direktionsrecht. Dabei trägt das Zeitarbeitsunternehmen alle Pflichten, die jeder Arbeitgeber zu tragen hat. Die Arbeitnehmerüberlassung ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt.
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Dieses Gesetz regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen der Zeitarbeit. Es legt die konkreten Tätigkeiten und Arbeitszeiten sowie die Gehaltsregelungen, Zuschläge etc. des Arbeitnehmers fest.
Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit
Das Zeitarbeitsunternehmen ist beim Einsatz in Fremdbetrieben für die Einhaltung der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Vorschriften verantwortlich, während der Kunde in seinem Betrieb auf die praktischen Maßnahmen zur Durchführung des Arbeitsschutzes achtet.
Auswahlverschulden
Die Aufgabe eines Zeitarbeitsunternehmen ist es einen Zeitarbeitnehmer mit ausreichender Qualifikation entsprechend der Kundenanforderung bereitzustellen. Sollte der Mitarbeiter keine ausreichend Ausbildung oder Qualifikatiion haben, spricht man von einem Auswahlverschulden.
Befristung
Grundsätzlich sind Arbeitsverträge zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Zeitarbeitsnehmer unbefristet.
Branchenzuschläge
Je nach Branche erhalten die Zeitarbeitnehmer nach einem bestimmten Einsatzzeitraum bei ein und demselben Kundenunternehmen einen bis zu 50-prozentigen Zuschlag auf ihren Tariflohn. Ziel ist es, Lohndifferenzen zwischen Stammbelegschaften und Zeitarbeitnehmern zu schließen. Dieser Branchenzuschlag wird in einem gesonderten Tarifvertrag geregelt.
Besserstellungsvereinbarungen
Zusätzlich zum bestehenden Tarifvertrag können individuelle Besserstellungsvereinbarungen getroffen werden. Die Vereinbarungen können über die bereits im Tarifvertrag bestehenden Regelungen hinausgehen.
Bundesarbeitgeberverband
Der BAP ist die Vertretung der Personaldienstleistungsbranche innerhalb der Wirtschaft und setzt sich für faire Arbeitsbedingungen in der Branche ein.
Bewerbermanagement
Gemeint ist damit die Unterstützung des Personalmanagements bei der Personalbeschaffung durch softwaregestützte Personalmanagement-Systeme.
Dreiecksverhältnis
Darunter bezeichnet man das Verhältnis zwischen dem Zeitarbeitnehmer, dem Kundenunternehmen und dem Zeitarbeitsunternehmen. Der Personaldienstleister bleibt in jedem Falle der Arbeitgeber des Zeitarbeitnehmers.
Disposition
Die Disposition oder Disponenten koordinieren optimal die Einsätze des Zeitarbeitnehmers bei den Kundenunternehmen.
Entleiher
Als Entleiher wird in der Zeitarbeit das Kundenunternehmen des Personaldienstleisters bezeichnet.
Equal Pay / Equal Treatment
Der Begriff der gleichwertigen Bezahlung eines Zeitarbeitnehmers, in einer Höhe, wie der vergleichbar eingesetzte Stamm-Mitarbeiter im Kundenunternehmen entlohnt wird.
Erlaubnispflicht
Zur Ausübung der Arbeitnehmerüberlassung ist eine spezielle Lizenz nötig. Diese wird von der Bundesagentur für Arbeit (BA) vergeben. Geprüft wird u.a. die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts. Erlaubnisinhaber werden durch die BA und die Zollverwaltungen regelmäßig kontrolliert.
Gleichstellungsgrundsatz
Ein Zeitarbeitsunternehmen verpflichtet, einem Zeitarbeitnehmer dieselben Arbeits- und Entgeltbedingungen zu gewähren wie einem vergleichbaren Arbeitnehmer des Kundenbetriebes, sofern kein Tarifvertrag alternative Regelungen vorsieht.
Headhunting
Darunter versteht man die gezielte Personalsuche. Der "Headhunter" (Personalberater) wird von einem Unternehmen beauftragt einen bestimmten Kandidaten für eine Position zu finden.
Human Resources [HR]
Darunter versteht man den unternehmerischen Bereich, der sich mit der Entwicklung, Planung, dem sogemannten Personalwesen befasst.
iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen)
Das ist in der Zeitarbeitsbranche der mitgliedstärkste Arbeitgeberverband und beschäftigt weit über 125000 Zeitarbeitnehmer.
Klebeeffekt
Übernahme von Zeitarbeitzskräften in den Kundenbetrieb. Nach Branchenerfahrungen liegt dieser Wert bei einem Drittel.
Leiharbeit
Leiharbeit ist ein etwas veralteter, aber immer noch gebräuchlicher Begriff für die Zeitarbeit.
Mindestlohn
Der Mindestlohn oder Lohnuntergrenze sind festgeschriebene Arbeitsentgelte, die einem Beschäftigten zustehen. Die Einhaltung der Lohnuntergrenze wird durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls kontrolliert.
Master-Vendor-Modell
Hierbei wird ein bestimmtes Zeitarbeitsunternehmen als Master-Unternehmen beauftragt. Diese Unternehmen beauftragt dann seinerseits weitere Zeitarbeitsunternehmen.
Nichteinsatzzeiten
Darunter versteht man Zeiträume, in denen sich der Zeitarbeitnehmer zwischen zwei Kundeneinsätzen befindet. In diesen Zeiträumen ist der Zeitarbeitnehmer regulär beschäftigt und erhält weiterhin sein Entgelt.
On-Site Management
Beim On-Site-Management wird ein eigener Mitarbeiter des Zeitarbeitsunternehmen als Ansprechpartner und Koordinator im Kundenunternehmen vor Ort eingesetzt.
Personaldienstleister
Überbegriff für Dienstleister personalwirtschaftlicher Leistungen (z.B. Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung, etc.)
Personalvermittlung
Der Personaldienstleister sucht im Auftrag eines Kundenunternehmens Personal.
Personalberatung
Beratung von Unternehmen bei deren Suche und Auswahl von Fach- und Führungskräften.
Personalleasing
Personalleasing oder aucdh Leiharbeit genannt ist ein Dreiecksverhältnis zwischen einem Zeitarbeitsunternehmen, einem Zeitarbeiternehmer und einem Entleihunternehmen. Dabei überlässt eine Zeitarbeitsfirma gegen Entgelt für einen befristeten Zeitraum Arbeitskräfte für ein anderes Unternehmen.
Subsidiärhaftung
Das Kundenunternehmen (Entleiher) haftet für die Sozialversicherungsbeiträge, die während des Einsatzzeiträums entfallen und vom Zeitarbeitsunternehmen nicht oder nicht vollständig abgeführt werden (können).
Tarifvertrag
Der Tarifvertrag enthält Rechtsnormen die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien festlegen. Unter den Tarifvertragsparteien versteht man auf der Arbeitnehmerseite die Gewerkschaften, auf der Arbeitgeberseite die Arbeitgeberverbände.
Überlassungsdauer
Legt die Dauer des Einsatzes eines Zeitarbeitnehmers fest. Der einzelne Leiharbeitnehmer darf grundsätzlich maximal 18 Monate auf demselben Arbeitsplatz bei einem Entleiher arbeiten
Übernahme
Übernahme des Zeitarbeitnehmers in eine Festanstellung im Kundenunternehmen.
Verrechnungssatz
Der Verrechnungssatz ergibt sich aus der Lohnzahlung für die produktiven Arbeitsstunden des Mitarbeiters, sowie aus den Kosten für die Miete, Verwaltungs oder Personalkosten.
Video-Bewerbung
Ein Bewerbungsvideo ist ein Video, in dem man sich als potenzieller Arbeitnehmer für ein Unternehmen präsentierst. Es vereinfacht den Auswahlprozess und bietet den Bewerbern eine zeitgemäße Bewerbungsform. Ein Video ersetzt jedoch nicht die klassische Bewerbung.